News

Den Tod eines geliebten Menschen verkraften und sich gleichzeitig um die Erbangelegenheiten wie eine Immobilie kümmern, kann eine Herausforderung sein. Wir unterstützen Sie – gerne auch im persönlichen Gespräch -, wenn Sie nach einer für Sie und gegebenenfalls weitere Erben passenden Lösung suchen und kompetente Unterstützung benötigen.

Erben haben verschiedene Optionen

Grundsätzlich haben Sie nach dem Erbe einer Immobilie mehrere Optionen: Sie oder ein anderer Erbe / Verwandter bewohnt die Immobilie, die Immobilie wird verkauft oder vermietet. Aber wie sollen Sie – neben der emotionalen Belastung und anderen Nachlassangelegenheiten – herausfinden, welche Option ideal ist?

Kurz zusammengefasst stellen wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu den drei Optionen vor:

Selbst bewohnen

Möchten Sie die Immobilie selbst bewohnen, müssen Sie sich als neuer Eigentümer im Grundbuch eintragen lassen – mit Vorlage des Erbscheins beim Grundbuchamt bzw. Amtsgericht. Wichtig ist hierbei: Erbschaftssteuer zahlen Sie nur dann nicht, wenn Sie die Immobilie mindestens 10 Jahre selbst nutzen. Eine Vermietung gilt nicht als Selbstnutzung.

Weiterhin gilt es zu klären:

  • Passt die Immobilie zu mir / meiner Familie und den künftigen Lebensplänen?
  • Muss die Immobilie renoviert, umgebaut oder modernisiert werden?
  • Was passiert mit der alten Immobilie (Eigentum muss verkauft werden, Mieter haben Kündigungsfristen)?
  • Gibt es weitere Erben, die gegebenenfalls ausgezahlt werden müssen? Kann man sich die Auszahlung des Erbanteils leisten?

Verkaufen

Erbschaftsteuer

Der Verkauf der geerbten Immobilie ist für die meisten Menschen die häufigste Entscheidung. In der Regel bewohnen die Erben bereits eine Immobilie, möchten nicht umziehen und erachten eine Vermietung als zu aufwendig. Grundsätzlich erfolgt der Verkauf einer Erbimmobilie wie bei jedem anderen Objekt auch: Wertermittlung, Besichtigungen, Interessentenprüfung, Kaufver-handlungen und Vertragsabschluss beim Notar. Beim Verkauf gilt es die 10-jährige Spekulationsfrist zu beachten.

Wichtig ist hierbei:

Sind sich alle Erben über den Verkauf einig?

Bei Uneinigkeit ist es ratsam, einen Mediator einzuschalten, denn im schlimmsten Fall wird der Verkauf der Erbimmobilie durch das Nachlassgericht als Teilungsversteigerung aufgelöst. Dies ist eine Art Zwangsversteigerung, die in der Regel einen niedrigeren Verkaufserlös erzielt als üblicherweise.

Vermieten

Sowohl geerbte Häuser als auch Eigentumswohnungen eignen sich zur Vermietung. Möglich ist auch, dass ein Eigenheim in Wohnungseigentum geteilt und anschließend vermietet oder teilweise selbst genutzt wird. Die Vermietung sorgt zwar für einen langfristigen Aufwand, da Sie als Vermieter gewisse Pflichten erfüllen müssen. Sie generiert Ihnen aber auch langfristige Mieteinnahmen und lässt die Option offen, die Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt doch noch selbst zu nutzen oder zu verkaufen.

Wir beraten Sie gerne ausführlich

Welche Option für Sie persönlich die ideale Lösung ist, lässt sich nur im direkten Gespräch herausfinden. Je nach Immobilie und individueller Situation können verschiedene Wege infrage kommen, mit der geerbten Immobilie umzugehen. Suchen Sie – gegebenenfalls mit der Erbengemeinschaft zusammen – gerne das persönliche Gespräch mit unseren Immobilienmaklern.

Als Makler stehen wir Ihnen mit unserem Experten- und Marktwissen zur Seite. Ferner können wir beim Verkauf oder bei der Vermietung der Immobilie für den nötigen emotionalen Abstand und die dringend benötigte Entlastung sorgen.

Zurück zur News-Übersicht