Agbs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Gegenstand des Auftrags

Gegenstand des Auftrags ist der Nachweis und/oder die Vermittlung zu der jeweiligen Vertragsgelegenheit.

2. Vertraulichkeit und Weitergabeverbot

Die Informationen über die Vertragsgelegenheit sind nur für Sie bestimmt. Eine Weitergabe der Informationen ist nicht gestattet. Für den Fall der Weitergabe und Vertragsabschluss durch den Dritten sind Sie ebenfalls provisionsverpflichtet.

3.Inhalt der Angebote, Haftung

Die Informationen zu unseren Immobilienangeboten erhalten wir vom Eigentümer oder anderen Auskunftsbefugten. Diese Angaben geben wir ohne Übernahme einer Haftung für deren Richtigkeit an Sie weiter. Sämtliche Angebote sind freibleibend, ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Verbindliche Zusagen des Maklers zur Vertragsgelegenheit bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

4.Vorkenntnis

Ist dem Vertragspartner ein von uns nachgewiesenes Objekt schon von anderer Seite bekannt, so ist uns dies unverzüglich schriftlich, spätestens eine Woche nach Entgegennahme unseres Angebotes unter Angabe der Kenntnisquelle mitzuteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, gilt der Nachweis als erfolgt und anerkannt.

5.Erlaubte Doppeltätigkeit

Der Eigentümer der Immobilie hat uns mit dem Vertrieb beauftragt. Es ist uns daher erlaubt, sowohl für Sie, als auch für den Eigentümer vermittelnd provisionspflichtig tätig zu werden. (Für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen zahlt der Mieter keine Provision, wenn nicht ausdrücklich vereinbart.)

6.Vertragsabschluss

Die Maklerprovision ist im Kaufpreis nicht enthalten. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis- /Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.

7.Verbrauchersteitbeilegung

An einem Schlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz sind wir nicht verpflichtet und nehmen wir nicht teil.

8. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

9.Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die den wirtschaftlichen Interessen und dem Gewollten der Vertragsparteien am nächsten kommt und den vertraglichen Vereinbarungen nicht entgegensteht.