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Terminnotiz: Unterlagen zur Einsicht für den Hauskauf

Der Verkauf einer Immobilie kann zeitintensiv und für Laien oft schwer zu bewältigen sein. Denn bereits bei der Beschaffung und Aufbereitung der Unterlagen gibt es vieles zu beachten. Nachfolgend erläutern wir Ihnen, welche Unterlagen unter anderem für den Verkauf nötig sind.

 

Der Energieausweis

 

Beim Verkauf von Immobilien – ebenso wie bei der Vermietung – muss seit 1. Oktober 2007 ein gültiger Energieausweis (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, je nach Baujahr der Immobilie) vorgelegt werden. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung bzw. vor Vertragsunterschrift vorzulegen ist. Inserate ohne Angaben zum Energieausweis können abgemahnt werden. 

  • Eigentümern droht ein Bußgeld bei Nicht-Vorlage des Energieausweises, bei falschen Angaben oder bei Vorlage eines ungültigen Energieausweises. Ausnahmen gibt es etwa bei Nichtwohngebäuden oder Denkmalschutzgebäuden.
  • Energieausweise müssen nach 10 Jahren neu ausgestellt werden und benötigen eine Registrierungsnummer des Deutschen Instituts für Bautechnik.
  • Für die Erstellung des Energieausweises werden Daten über das Baujahr, die Wärmedämmung, das Heizsystem und einiges mehr benötigt.

Wer stellt den Energieausweis aus? Unter anderem Schornsteinfeger, Energieberater, Architekten und Handwerksmeister mit entsprechender Qualifikation.

 

Die Flurkarte

 

Die Flurkarte, auch Liegenschafts- oder Katasterkarte genannt, beinhaltet Informationen über die genaue Lage des Grundstücks, die Abmessungen, die Bebauung und die Flur- sowie Flurstücknummer. Es handelt sich um den offiziellen Nachweis für die Existenz und Lage des Grundstücks. Ein Flurkartenauszug dient dem Nachweis der Grundstücksfläche und ist für Bauanträge zwingend erforderlich. Banken benötigen sie zudem für Finanzierungen. Die Flurkarte ist auf Antrag beim zuständigen Katasteramt erhältlich.

Der Grundbuchauszug

Der aktueller Grundbuchauszug ist für den Verkauf einer Immobilie zwingend erforderlich. Er gibt Aufschluss über die gültigen Eigentums-, Rechts- und Grundstücksgrößenverhältnisse – sowie Wege- oder Nießbrauchrechte und eventuelle Grundschuldeintragungen, die etwa durch die Finanzierung bei einer Bank entstanden sein können. Wo erhält man einen aktuellen Grundbuchauszug? Amtsgerichte sowie Grundbuchämter führen die Grundbücher der jeweiligen Region und können auf Antrag vom Eigentümer und durch einen Notar kraft Amtes kostenpflichtig eingeholt werden.

Der Grundriss

Ein Grundriss beinhaltet Angaben zu den Raummaßen, Höhe der Wände und vieles mehr. Die bemaßten Grundrisse vom Architekten sind sehr detailliert und werden für die Finanzierung benötigt. Für ein Verkaufsangebot einer Immobilie reicht jedoch ein einfacher Grundriss mit der Raumaufteilung und den Raummaßen. Ein gutes Verkaufsexposé beinhaltet ansprechend überarbeitete Grundrisspläne, damit ein Interessent sich einen ersten und guten Überblick über die Raumaufteilung machen kann. Außerdem beeinflusst ein optisch hochwertiger Grundriss den Interessenten bereits beim Blick ins Exposé positiv.

Wer erstellt einen Grundriss? Bemaßte Grundrisse werden von Architekten erstellt, denn Achtung, die Angaben sind beim Verkauf und der Vermietung haftungsrelevant. Die Verkaufsgrundrisse für das Exposé können Sie selbst oder von einem Maklerbüro im Rahmen des Verkaufs erstellt werden.

Die Wohnflächenberechnung

Einerseits dienen die Angaben der Wohnflächenberechnung der Berechnung des Verkaufspreises / Quadratmeterpreises. Andererseits ist es für Interessenten wichtig, wie viel Wohnfläche die Immobilie aufweist. Schließlich ist die Größe der Immobilie eines der wichtigsten Kriterien beim Kauf. Ferner benötigen Käufer die Informationen für Immobilienfinanzierungen oder Versicherungen. Ist die berechnete Wohnfläche falsch, kann dies kostenmindernde Konsequenzen haben und schlimmsten falls sogar zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrags führen. Wohnflächenberechnungen des Architekten liegen meist in der Bauakte vor, da sie zum Bauantrag mit einzureichen sind bzw. waren.

 Unterlagenbeschaffung – gut einen kompetenten Makler an seiner Seite zu haben

Falsche Angaben bei den Verbrauchswerten für den Energieausweis? Für die Erstellung des Grundrisses müssen alle Zimmergrößen vorliegen?  Fehler bei der Wohnflächenberechnung? Fehlt die Zeit für den Gang zum Grundbuchamt und Katasteramt? Viele Gründe sprechen dafür, dass Sie sich bei der Beschaffung und Erstellung der wichtigen Verkaufsunterlagen Unterstützung holen. Als seriöser Makler wissen wir genau, wo welche Unterlagen zu beantragen sind und wie diese optimal den Verkaufsprozess unterstützen. Um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden und Zeit zu sparen, ist es sinnvoll einen kompetenten Makler an seiner Seite zu haben. Wir stehen Ihnen gern für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung und freuen uns auf Ihren Anruf.