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Die sogenannte Maklerprovision oder Maklercourtage ist der Lohn für die Arbeit, die Ihr Makler für Sie erledigt. Sie wird immer dann fällig, wenn wir für Sie erfolgreich eine Immobilie vermitteln konnten. An der Höhe der Provision wird sich durch das neue Maklergesetz nichts verändern. Es geht bei den Änderungen vielmehr darum, wie sich Käufer und Verkäufer in Zukunft die Maklerkosten teilen.

So ändert sich die Verteilung der Maklerkosten in Berlin ab dem 23.12.2020

In Berlin war es beim Immobilienkauf bisher üblich, dass der Käufer die Maklerprovision vollständig übernimmt. In anderen Bundesländern war schon länger eine anteilige Aufteilung gängig – Verkäufer aus Berlin konnten bislang also ohne jegliche Kosten von den Diensten des Maklers profitieren, während man sich andernorts durchaus daran beteiligen musste. Diese ungleiche und teils sehr flexibel auslegbare Verteilung soll das neue Gesetz nun beheben. Ab dem 23.12.2020 gelten daher in ganz Deutschland die folgenden einheitlichen Vorschriften für die Maklercourtage:

  • der Verkäufer muss sich an den Maklerkosten beteiligen
  • der Verkäufer darf maximal die Hälfte der Provision an den Käufer abwälzen
  • auf Wunsch darf der Verkäufer die Kosten auch komplett tragen

Diese Neuerung bedeutet in der Praxis, dass Sie als Käufer in Zukunft weniger zusätzliche Kosten beim Immobilienkauf in Berlin haben werden. Höchstens noch die Hälfte der Provisionskosten darf der Verkäufer Ihnen überlassen. Optional kann der Verkäufer den größeren Anteil der Provision übernehmen und auf den Käufer einen geringeren Anteil umlegen oder für ein komplett „provisionsfreies“ Angebot sorgen, indem er die gesamte Provisionshöhe übernimmt.

Ausnahme bei juristischen Personen

Kleine Papphausschachtel mit Geld

Diese Neuerung greift jedoch nur beim Verkauf von Wohnimmobilien an private Käufer. Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung für sich und Ihre Familie kaufen, bezahlen Sie also in Zukunft nur noch einen Teil der Provision selbst. Wenn Sie hingegen gewerbliche Immobilien, leere Grundstücke oder Kapitalanlagen wie Mehrfamilienhäuser kaufen, gilt die Regelung nicht. Und auch bei juristischen Personen greift sie nicht z. B. bei Investoren oder Unternehmen.

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