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Nach der partnerschaftlichen Trennung folgt bei Ex-Paaren auch die räumliche Trennung. Handelt es sich bei der bewohnten Immobilie um ein Eigenheim, kann die Einigung über die Aufteilung und den Verbleib zu einem Problem werden. Dabei sollten ehemalige Paare ihre Entscheidung gemeinsam gut überdenken und bei der Entscheidungsfindung sich fachkundig beraten lassen. Welche Optionen Eigentümer in der Scheidungsphase haben, erläutern wir kurz mit den wichtigsten Informationen.

Immobilie weiter bewohnen

Wenn noch Kinder oder auch andere Familienangehörige mit im Haushalt leben, kann es durchaus sinnvoll sein, das Eigenheim zu behalten und weiter zu bewohnen.

Verbleibt einer der Ex-Partner zum Beispiel mit den Kindern im Haus, kann und wird oft mit Hilfe von Anwälten geklärt, ob und in welcher Höhe eine Nutzungsentschädigung an den ausgezogenen Ex-Partner zu zahlen ist und ob ggf. auch ein alleiniges Wohnungsrecht beim Familiengericht beantragt werden muss.

Immobilie teilen

Sofern die Teilung einer Immobilie grundbuchrechtlich möglich oder bereits vorhanden ist, können beide Partner in separaten Wohneinheiten die Immobilie weiter nutzen und bewohnen – etwa ein Vorteil für die im Haushalt lebenden Kinder. Alternativ kann jeder der Ex- Partner so sein Wohnungseigentum auch separat weiterverkaufen oder vermieten.

Immobilie verkaufen

Schlüsselanhänger mit Haus

Sind sich Scheidungspaare uneinig über die weitere Nutzung, die entsprechende Nutzungsentschädigung und/oder besteht eventuell die Angst vor einer Bevor- oder Benachteiligung ist ein Verkauf ratsam und anzustreben. Zumal dies auch für viele Betroffene einen emotional klaren Abschluss darstellt. Möglich ist ein Verkauf aber auch nur dann, wenn sich beide Eigentümer einig darüber sind. Im schlimmsten Fall kann es nämlich auch zu einer Teilungsversteigerung kommen, die ähnlich wie eine Zwangsversteigerung nur einen geringen Verkaufserlös verspricht. Um finanzielle Einbußen so gering wie möglich zu halten und eine klare Trennung vollziehen zu können, ist bei aller Verletztheit der Beteiligten ein ausführliches Beratungsgespräch und eine beiderseitige Verständigung für den Verkauf und dem bestmöglichen Gesamtergebnis der bessere Weg.

Immobilie vermieten

Sind Sie sich noch nicht einig über den weiteren Verbleib der Immobilie, kann auch die Vermietung eine Lösung sein. Ähnlich wie beim Verkauf ist hier anwaltlich zu prüfen, ob und in welcher Höhe Anspruch auf die Mieteinnahmen bestehen und Kosten- und Aufwandsbeteiligungen an den Immobilienausgaben zu leisten sind. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass, sollte es doch zu einem späteren Verkauf kommen, der Verkaufspreis der dann vermieteten Immobilie einen deutlich geringeren Verkaufserlös erzielen wird, als der einer frei zur Verfügung stehenden.

Kreditkosten, Grundschuld

Besteht noch eine Finanzierung und haben beide den Finanzierungsvertrag bei der Bank unterzeichnet, sind sie auch gesamtschuldnerisch für die Tilgung des Darlehens verantwortlich – unabhängig davon, ob die Immobilie weiterhin gemeinsam oder allein bewohnt wird.

Bedacht handeln, gemeinsam entscheiden

Eine Scheidung und die Frage „Was passiert jetzt mit der Immobilie?“ muss nicht zu einem Streitpunkt werden. Hier ist es vor allem ratsam, trotz Trennungsschmerz bedacht und nicht zu emotional zu handeln. Gerne stehen wir von Partner Immobilien Ihnen in dieser außergewöhnlichen Situation für ein persönliches Gespräch und eine kostenfreie Werteinschätzung Ihrer Immobilie zur Verfügung – idealerweise im Einvernehmen mit Ihrem Ex-Partner oder/und auch gern gemeinsam mit ihm – um Ihnen bei Ihrer Entscheidungsfindung behilflich sein zu können.

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